Vorgaben für kirchliche Feiern

You are currently viewing Vorgaben für kirchliche Feiern

Aktuelles zur Coronakrise

Die Diözese Feldkirch teilte in der Aussendung vom 20. März 2020 mit, dass alle Gottesdienste bis 1. Mai abgesagt sind.

Jeden Sonntag, bis 5. April feiert Bischof Benno Elbs die Messe um 10.00 Uhr in der Bischofskapelle, die als Radiomesse übertragen wird.

Auszüge aus dem Schreiben der Diözese
Krankenkommunion und Versehgänge
Krankenkommunion und Versehgänge sind derzeit nicht möglich. Zum Schutz der Priester und des familiären Umfeldes wird empfohlen Sterbenden einen Sterbesegen über Telefon zu erteilen bzw. nach dem Tod eine Verabschiedung am Totenbett mit den Familienangehörigen über das Telefon zu machen. Entsprechende diözesane Vorlagen dafür werden gerade ausgearbeitet.

Ort und Rahmen der Begräbnisse
Aufgrund der seit heute (20. März) in modifizierter Form geltenden Verordnung des Sozialministers ist das Betreten öffentlicher Orte bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr
gestattet. Zu den öffentlichen Orten zählen auch Friedhöfe. Für die Feier von Beerdigungen bedeutet dies, dass diese nur noch im Freien und „im engsten Familienkreis“ stattfinden dürfen. Es möge zudem darauf geachtet werden, dass ein Mindestabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten wird. Begräbnisfeiern in Kirchen und Kapellen sind nicht erlaubt. Es ist daher mit jeder Trauerfamilie abzuwägen, Begräbnisse im Fall von Kremierungen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten und Urnen entweder in einer verschlossenen Kirche oder beim Bestatter aufzubewahren.

Print Friendly, PDF & Email