Der Pfarrkirchenrat wird analog der Funktionsdauer des Pfarrgemeinderats jeweils für fünf Jahre bestellt und angelobt.
Die Aufgaben des Pfarrkirchenrates sind in erster Linie die finanziellen Belange und die Gebäude und Liegenschaften der Pfarre. Dabei gilt es weitsichtige Fragen zu beraten und Entscheidungen zu treffen und viele kleine Dinge zu richten, die meist gar nicht sichtbar sind. Hier ein paar Aufgaben, damit es konkret wird:
- Jahresrechnung und Budget erstellen
- unsere Bauten im Blick haben und betreuen (Pfarrkirche, Kapellen mit Messlizenz, Haus zur Marienlinde, Neuer Pfarrhof, Mesnerhaus St. Leonhard)
- die Liegenschaften verwalten, insbesondere die Pacht- und Mietverträge aktuell halten
- den Wald bewirtschaften
- und vieles mehr …