Covid Bestimmungen Gottesdienste – NEU Beitrags-Autor:Pfarre Beitrag veröffentlicht:22. November 2021 Beitrags-Kategorie:Archiv / Pfarrleben Gottesdienste feiern ist erlaubt, folgende Covid-Bestimmungen sind einzuhalten: Das Tragen von FFP2 – Masken ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Der 2-Meter-Abstand zu Personen eines fremden Haushaltes ist einzuhalten. Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragSegnung der Adventkränze „Adventkranzaktion Bäuerinnen“ Nächster BeitragAdventgebet